Eine kurze Geschichte der
Menschenrechte
Die Magna Carta (1215)
Im Jahre 1215, nachdem König Johann von England eine Reihe alter Gesetze und Bräuche verletzt hatte, nach denen England regiert worden war, zwangen ihn seine Untertanen, die Magna Carta zu unterzeichnen. Darin ist das aufgeführt, was später als die Menschenrechte betrachtet wurde. Dazu gehörte das Recht der Kirche, frei von Einmischung durch die Regierung zu sein, die Rechte aller freien Bürger, Eigentum zu besitzen und zu erben und vor übermäßigen Steuern geschützt zu werden. Sie führte das Recht von Witwen ein, die Eigentum besaßen, die Wahl zu treffen, nicht noch einmal zu heiraten, und sie führte die Prinzipien eines ordentlichen Gerichtsverfahrens und der Gleichheit vor dem Gesetz ein. Sie enthielt auch Bestimmungen, die Bestechung und Amtsverletzung verbieten.
Die Magna Carta, die weithin als eines der wichtigsten rechtlichen Dokumente bei der Entwicklung der modernen Demokratie angesehen wird, war ein entscheidender Wendepunkt in der Bemühung, Freiheit zu etablieren.
Die Petition of Right (Bittschrift um die Herstellung des Rechts) (1628)
Der nächste aufgezeichnete Meilenstein bei der Entwicklung der Menschenrechte war die Petition of Right (Bittschrift um die Herstellung des Rechts), die 1628 vom englischen Parlament geschaffen und König Karl I. als Erklärung der bürgerlichen Freiheiten übergeben wurde. Eine Ablehnung der Finanzierung der unpopulären Außenpolitik des Königs durch das Parlament hatte seine Regierung als Sparmaßnahme dazu veranlasst, Zwangsanleihen zu fordern und Truppen in den Häusern von Untertanen einzuquartieren. Willkürlich verhängte Inhaftierungen und Gefängnisstrafen aufgrund der Ablehnung dieser Richtlinien führten im Parlament zu heftiger Feindschaft gegen Karl I. und George Villiers, den Herzog von Buckingham. Die Petition of Right, die von Sir Edward Coke angeregt wurde, beruhte auf früheren Gesetzen und Freibriefen und machte vier Prinzipien geltend: 1) Ohne Zustimmung des Parlaments dürfen keine Steuern erhoben werden, 2) kein Untertan darf ohne erwiesenen Grund inhaftiert werden (Bestätigung des Rechts zum Schutze der persönlichen Freiheit – habeas corpus), 3) es dürfen keine Soldaten bei der Bürgerschaft einquartiert werden, und 4) Kriegsrecht darf in Friedenszeiten nicht angewendet werden.