Menschenrecht Nr. 17

Das Recht auf Eigentum

Das Recht auf Eigentum

Menschenrecht Nr. 17

Das Recht auf Eigentum

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum zu besitzen.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

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