Menschenrecht Nr. 10

Das Recht auf ein faires Verfahren

Das Recht auf ein faires Verfahren

Menschenrecht Nr. 10

Das Recht auf ein faires Verfahren

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

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