Eine kurze Geschichte der
Menschenrechte
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789)
Im Jahr 1789 führte das französische Volk die Abschaffung der absoluten Monarchie herbei und schuf die Voraussetzungen für die Einrichtung der ersten französischen Republik. Nur sechs Wochen nach dem Sturm auf die Bastille und kaum drei Wochen nach der Abschaffung des Feudalismus wurde die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (französisch Déclaration des droits de l’Homme et du Citoyen) von der Verfassunggebenden Nationalversammlung verabschiedet, und zwar als erster Schritt in Richtung der Niederschrift einer Verfassung der Republik Frankreich.
Die Erklärung verkündet, dass allen Bürgern die Rechte von „Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung“ zugesichert werden. Sie spricht sich dafür aus, dass die Notwendigkeit von Recht sich aus der Tatsache ableitet, dass „die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur diejenigen Beschränkungen hat, die sicherstellen, dass andere Gesellschaftsmitglieder die gleichen Rechte genießen“. Somit sieht die Erklärung das Recht als einen „Ausdruck des allgemeinen Willens“ an, der beabsichtigt, diese Gleichheit an Rechten zu fördern und „nur Handlungen zu verbieten, die der Gesellschaft schaden“.
Die erste Genfer Konvention (1864)
Die in der Konvention festgeschriebenen Hauptprinzipien, die später durch die Genfer Konventionen aufrechterhalten wurden, sahen die Verpflichtung vor, die verwundeten und kranken Militärangehörigen ohne Diskriminierung zu versorgen und Transporte und Ausrüstung von Krankenpersonal zu respektieren, die mit dem unverwechselbaren Zeichen des Roten Kreuzes auf weißem Hintergrund gekennzeichnet sind.