WINTER 2015NEWSLETTER

WELTWEITES PROGRAMM FÜR DIE MENSCHENRECHTSERZIEHUNG
Phase 2 » Sicherheitskräfte

United for Human Rights bildete in Überein­stimmung mit der Phase 2 des UN-Weltprogramms für Menschenrechtserziehung im zentralindischen Staat Madhya Pradesh mehr als 10 000 Polizeikadetten in den Menschen­rechten aus.

Am 10. Dezember 2004, am Ende des UN-Jahrzehnts für Menschenrechtserziehung, kündete die UN-Vollversammlung das Drei-Phasen-Weltprogramm für Menschenrechtserziehung an, um der Umsetzung des Programms für Menschenrechtserziehung in allen Bereichen der Gesellschaft Vorschub zu leisten.

Phase 1 (2005–2009) betonte die Einführung der Menschenrechtserziehung in Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Phase 2 (2010–2014) rief dazu auf, die Menschenrechtserziehung in das höhere Bildungssystem zu integrieren und ebenso in die Ausbildung von Lehrern, Ausbildern, öffentlichen Beamten, Strafvollzugsbeamten und dem Militär.

Phase 3 (2015–2019) konzentriert sich auf Journalisten und andere Medienleute und bildet sie insbesondere in Bezug auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung aus. Das Ziel des Programms ist die Bekämpfung von Klischees und Gewalttätigkeit, die Förderung des Respekts der Verschiedenartigkeit und die Förderung der Toleranz und des Dialogs zwischen den Kulturen und Religionen sowie der sozialen Eingliederung.

Der Grund für die Phase 2 ist klar: Lehrer und höhere Bildungsinstitutionen bilden die Bürger und Führungskräfte von morgen aus. Darüber hinaus tragen Beamte, Strafverfolgungsbeamte und Militärpersonal eine große Verantwortung dafür, dass die Rechte aller respektiert und geschützt werden.

Zur Förderung dieses Mandats hat „United for Human Rights“ Programme durchgeführt, um Sicherheitskräfte in denjenigen Bereichen der Welt, wo sie sich großen Herausforderungen gegenübersehen, in Menschenrechten zu unterrichten. Dies reichte von der Durchführung von Menschenrechtserziehung für Polizeikadetten im zentralindischen Staat Madhya Pradesh bis zur Ausbildung von Militärpersonal in der „Nationalen kolumbianischen Armeeschule für Menschenrechte und internationales humanitäres Recht“.

Zum Abschluss der Phase 2 des Weltprogramms für Menschenrechtserziehung wertete Anfang 2015 jeder UN-Mitgliedsstaat seine Einführung dieser Phase des Programms aus und sandte einen Bericht an das Büro des Hauptbevollmächtigten für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR). Das OHCHR wird dann einen auf diesen nationalen Berichten beruhenden globalen Bericht erstellen und diesen an den Rat für Menschenrechte übermitteln, das höchste Gremium der Vereinten Nationen für Menschenrechte.



Meilensteine in der Menschenrechtserziehung

  • 1995–2004: Das von den Vereinten Nationen ausgerufene Jahrzehnt für Menschenrechtserziehung.

  • 2005–2009: Die Phase 1 des UN-Weltprogramms für Menschenrechtserziehung konzentriert sich auf die Menschen­rechtserziehung in Grundschulen und weiterführenden Schulen.

  • 2010–2014: Die Phase 2 betont die Menschenrechtserziehung in höheren Schulen sowie Ausbildungsprogramme für Lehrer, Ausbilder, Beamte, den Strafvollzug und das Militär.

  • Februar 2012: Die UN-Hauptversammlung verabschiedet die Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training mit dem Ziel, „eine universelle Kultur der Menschenrechte zu fördern, in der sich jede/r der eigenen Rechte und der Verantwortung gegenüber den Rechten anderer bewusst ist“.
  • Anfang 2015: UN-Mitgliedsstaaten berichten an den Hochkommissar für Menschenrechte über ihre Umsetzung der Phase 2.

  • 2015: Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte unterbreitet dem Rat der Vereinten Nationen für Menschenrechte einen globalen Bericht.

  • 2015-19: Phase 3 des Weltprogramms konzentriert sich auf Medienmitarbeiter und Journalisten. Sie betont die Schulung und Ausbildung in Gleichheit und Nichtdiskriminierung.

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